Das ärgert beim Einkauf:

Werbung für Green Cola auf greencolagermany.de

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Anbieter wirbt mit „natürliche Süßstoffe aus der Steviapflanze“, verwendet aber zwei Süßungsmittel, Steviolglycoside und Sucralose
getaeuscht

Die Aufmachung des Produktes und die Werbung auf greencolagermany.de erwecken den Eindruck, dass die Cola statt mit Zucker nur mit dem Süßstoff Steviolglycoside aus Stevia gesüßt ist. Das Getränk enthält jedoch neben Steviolglycosiden auch den Süßstoff Sucralose.
Der Hersteller sollte die Aufmachung der Schauseite des Produktes und die Werbung für das Produkt auf der Internetseite so verändern, dass keine falsche Erwartung an die Süßungsweise des Getränkes auftritt.

Nun was mich sehr verärgert, ist, dass Green Cola schwindelt. Sowohl auf der Flasche als auch auf der Website [Anm. der Red.: Anbieter-Link entfernt] liest man dass diese Cola nur natürliche Süßstoffe enthält. Schaut man sich die Zusammensetzung jedoch an, so sehen wir, dass auch Sucralose enthalten ist.
Sucralose wird meines Wissens synthetisch hergestellt. Zu behaupten, es enthalte nur natürliche Süßstoffe und Sucralose ergänzend hinzuzufügen, ist für mich ein Betrug an den Endverbrauchern, da nur die allerwenigsten wissen wie Sucralose hergestellt wird.
Verbraucher aus Springe vom 20.02.2020

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Darum geht’s:

Auf der Schauseite der Flasche führt der Anbieter auf, was die „grüne“ Cola enthält und nicht enthält. Im Einzelnen stehen dort die Hinweise „wird auch mit Stevia* gesüsst *Steviolglycoside“, „0 % Zucker“ und „0 % Aspartam“. Auf der Internetseite greencolagermany.de wirbt der Anbieter zusätzlich mit „natürliche Süßstoffe aus der Steviapflanze“. Laut Zutatenliste enthält das Produkt die Süßungsmittel Steviolglycoside und Sucralose. Der Süßstoff Sucralose ist chemisch veränderter Haushaltszucker (Saccharose), der im Gegensatz zu diesem mehrere Chloratome enthält. Er wird durch chemische Reaktionen von Zucker mit Chlorverbindungen hergestellt.

Der Verbraucher hat aufgrund der Hinweise nur den Süßstoff Steviolglycoside erwartet.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).

Die Frage, ob für das Süßungsmittel Steviolglycoside (E960) Hinweise auf die natürliche Herkunft zulässig sind, hat der Arbeitskreis Lebensmittelchemischer Sachverständiger (ALS) 2019 eindeutig verneint. Er hat die Auslobung eines natürlichen Charakters des Süßungsmittel als unzulässig eingestuft, da während der Herstellung sowohl Reste des zur Aufreinigung verwendeten Ionenaustauscherharzes in das Fertigprodukt übergehen als auch in der Stevia-Pflanze nicht natürlich vorkommende Steviolglycoside als Nebenprodukt entstehen könnten. Das als E960 spezifizierte Süßungsmmittel unterscheide sich von den in der Pflanze vorkommenden Steviolglycosiden und sei deshalb nicht „natürlich“.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Der Anbieter wirbt gezielt damit, dass das Süßungsmittel Steviolglycoside das Getränk süßt und dieses ein „natürliches“ Süßungmittel sei. Zusätzlich zählt er mehrere süßende Zutaten auf, die im Getränk fehlen. Wir können gut nachvollziehen, dass Kunden durch diese Aufmachung und Werbung ausschließlich Steviolglycoside als Süßmacher erwarten. Das ist nicht der Fall. Zudem entspricht das zugelassene Süßungsmittel Steviolglycoside nicht den in der Steviapflanze vorkommenden Stevioglycosiden und kann daher unseres Erachtens auch nicht als natürlich beworben werden.

Fazit:

Der Hersteller sollte entweder die Süßungsmittel Getränkes entsprechend der Zutatenliste ausloben oder darauf verzichten.

Stellungnahme der Green Cola Gemany GmbH, Remseck

Kurzfassung, erstellt von der Verbraucherzentrale:

Die Zutatenliste für Green Cola ist Website: „Warum Green Cola“ ersichtlich. Diese Seite ist die am meisten aufgerufene Seite bei uns. Hier werden alle Inhaltsstoffe genau aufgelistet und detailliert benannt.

Auch auf der Produktseite unserer Green Cola werden die Inhaltsstoffe nochmals aufgelistet. Auch hier wird Sucralose ausdrücklich genannt. So ist der Verbraucher vor einer Bestellung über alle Inhaltsstoffe unterrichtet.

Das „Green“ bei den Softdrinks von Green Cola Germany steht für:

  1. Das Koffein stammt bei unseren Getränken aus der grünen Kaffeebohne
  2. Die Stevia-Pflanze und ihre Blätter sind grün

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de