Das ärgert beim Einkauf:

Werbung für More Nutrition Chunky Flavour auf Instagram

Influencer wirbt mit übertriebenen und unklaren Aussagen.
getaeuscht

Auf Instagram wirbt der Influencer „wolf.performance.coaching“ für das Produkt, einem Geschmackspulver, mit „8 kcal hat quasi keine Kalorien“ und „effektiv gegen Heißhunger“. Diese Aussagen können Verbraucherinnen und Verbraucher als nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben verstehen. Es ist weder nachvollziehbar, wie sich das Produkt positiv „gegen Heißhunger“ auswirken soll, noch ist die nährwertbezogene Angabe zu Kalorien verständlich.
Der Influencer sollte die übertriebene und unklare Werbung entfernen.

In dem Post wird behauptet, das Produkt sei “effektiv gegen Heißhunger” und habe “quasi keine Kalorien”. Ich denke, das sind keine erlaubten Health Claims und täuschen den Konsumenten, der denkt durch das Produkt weniger Appetit/Hunger zu haben.
Verbraucherin aus Berlin vom 16.05.2020

 

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Darum geht’s:

Der Instagram-Nutzer „wolf.performance.coaching“ mit 128.000 Abonnenten wirbt in seinem Beitrag für das Produkt „Chunky Flavour“ von More Nutrition, einem „Geschmackspulver“ zum Anrühren, mit folgenden Aussagen:

  • 8 kcal hat quasi keine Kalorien
  • Ersetzt Zucker zu 100 %
  • Effektiv gegen Heißhunger

Bei Nutzung der Instagram-App ist erkennbar, dass „wolf.performance.coaching“ zur Kontaktaufnahme eine Email-Adresse hinterlegt hat, die mit der Firma More Nutrition in Verbindung steht.  
Laut den Nährwertangaben auf morenutrition.de hat das Pulver 295 Kilokalorien pro 100 Gramm. Der Hersteller empfiehlt drei Gramm Pulver für die Anwendung, dies entspricht neun Kilokalorien.

Das ist geregelt:

Die Health-Claims Verordnung (HCVO) regelt die Verwendung gesundheits- und nährwertbezogener Angaben. Die Angaben müssen von der EU-Kommission zugelassen sein.
Einen zugelassenen Claim für eine Wirkung gegen „Heißhunger“ gibt es bisher nicht.

Die Angabe „energiefrei“ oder gleichlautende Bezeichnungen sind nur zulässig, wenn das Produkt nicht mehr als vier Kilokalorien oder 17 Kilojoule pro 100 Milliliter enthält. Für Tafelsüßen gilt ein Grenzwert von 0,4 Kilokalorien pro Portion, die der süßenden Wirkung von etwa einem Teelöffel Zucker entspricht.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Beiträge in sozialen Medien können bei Verbraucherinnen und Verbrauchern dazu führen, dass diese auf Produkte aufmerksam werden und auch kaufen, insbesondere wenn sie dem Influencer vertrauen.
Die im Post aufgeführten Aussagen zu Heißhunger und Kalorien sind unserer Auffassung nach nicht erlaubt; und die Aussage zu Zucker unverständlich. Übertriebene oder unklare Angaben zu Lebensmitteln in sozialen Medien zu verbreiten, ist aus unserer Sicht unverantwortlich.

Fazit:

Der Influencer sollte die übertriebene und unklare Werbung entfernen.

Stellungnahme der Wolf.performace.coaching at Morenutrition

Kurzfassung:

Die praktisch nicht relevante Erhöhung des Ausgangsbrennwerts eines Lebensmittels durch Zugabe einer Portion Chunky Flavour wurde der Einfachheit mit „quasi keine Kalorien“ beschrieben. Lebensmitteln, die statt Zucker Süßungsmittel enthalten, lassen den Blutzuckerspiegel weniger stark ansteigen. Starke Schwankungen können Heißhunger auslösen. Dies wurde mit „effektiv gegen Heißhunger“ beschrieben.

Ergebnis

Der Influencer kündigt an die Zusammenhänge künftig klarer zu beschreiben.