Das ärgert beim Einkauf:

Wolf Thüringer Rotwurst

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Werbung mit Thüringen, Regional und „Das Beste von uns daheim“, aber Zutaten nur zu 58 % regional und Region umfasst fünf Bundesländer
getaeuscht

Werbung mit regionalem Bezug kann Verbraucher in ihrem Kaufverhalten beeinflussen und einen zusätzlichen Kaufanreiz bieten. Bei mehreren prominenten Herkunftshinweisen auf Thüringen in der Werbung für ein Lebensmittel können Verbraucher durchaus vermuten, dass nicht nur ein Teil der Zutaten aus Thüringen stammt,  sondern auch die gesamte Herstellung dort erfolgt. Stammen nur 58 % der Zutaten aus einer Region, die nicht nur Thüringen umfasst, sollte die massive Werbung mit Hinweisen auf Thüringen unterbleiben.

Auf der Wurst steht „Thüringer Spezialitäten“, „Das Beste von daheim“ ein Kasten mit „Regional“. Da kann ich doch wohl davon ausgehen, dass das Fleisch aus Thüringen stammt und die Wurst von da produziert wurde. Die Region ist im Kleingedruckten aber sehr groß: 5 Bundesländer = eine Region? Dafür ist der Anteil der regionalen Zutaten mit 58 % zu gering.
Frau D. aus Rostock vom 25.07.2014

Darum geht’s:

Auf der Schauseite der Wurstpackung steht „Thüringer Spezialitäten“ und in einem  blau-weißen Kasten mit dem Titel „Regional“ sind als Region fünf ostdeutsche Bundesländer angegeben. Zusätzlich ist eine Stadt in Thüringen als Verarbeitungsort genannt. Der Anteil an regionalen Rohstoffen aus den fünf Bundesländern beträgt 58 %.

Auf der Rückseite verweist der Produktname auf die Herkunft aus Thüringen, was der Slogan „Das Beste von uns daheim“ zusätzlich verstärkt. Ebenso nennen das Identitätskennzeichen und die Anbieteradresse Thüringen. Aufgrund der Werbung für Thüringen geht der Verbraucher davon aus, dass „Regional“ mit Thüringen identisch ist.

Das ist geregelt:

Gemäß der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung (LMKV) sind auf verpackten Lebensmitteln der Name und die Anschrift des Herstellers, Verpackers oder des Verkäufers verpflichtend anzugeben. Es muss nicht unbedingt der Produktionsort der Ware angegeben sein.

Das Identitätskennzeichen ist eine Pflichtkennzeichnung auf tierischen Lebensmitteln. Mit diesem Zeichen können die Behörden der Lebensmittelüberwachung ermitteln, wo das Produkt zuletzt bearbeitet oder abgepackt wurde. Es gibt anhand von Kürzeln den Betrieb an, der das Produkt zuletzt bearbeitet oder verpackt hat. Es kennzeichnet nicht unbedingt die Herkunft der Rohstoffe.

Das „Regionalfenster“ ist ein freiwilliges regionales Herkunftszeichen, das Hersteller auf ihren Produkten nutzen können. Träger ist der Verein Regionalfenster e.V. An folgende Kriterien ist die Verwendung des Regionalfensters gebunden:

  • die deklarierte Region, aus der die Rohwaren stammen, muss kleiner als Deutschland und durch die Angabe des Landkreises, des Bundeslandes oder einem Kilometer-Radius definiert sein
  • bei zusammengesetzten Lebensmitteln müssen die erste Hauptzutat und die wertgebenden Zutaten aus der gekennzeichneten Region stammen. Mindestens 51 Prozent des Produktgewichts müssen aus regionaler Herkunft sein. Macht die erste Hauptzutat weniger als 50 Prozent des Produktgesamtgewichtes aus, müssen die weiteren Zutaten ebenfalls zu 100 Prozent aus der definierten Region stammen, bis mindestens 51 Prozent des Gesamtgewichtes erreicht sind.
  • Bei zusammengesetzten Produkten muss die Gesamtsumme aller regionalen Rohstoffe als Prozentzahl genannt sein
  • bei Fleisch und Fleischprodukten muss lediglich die Mast in der Region stattfinden
  • der Ort der Verarbeitung muss genannt sein

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Verbraucher achten bei der Lebensmittelauswahl zunehmend auch auf eine regionale Herkunft und erwarten, dass auch die Rohstoffe aus einer ausgelobten Region kommen. Es gibt eine Fülle von regionalen Logos und Produktnamen im Markt. Worauf sich diese beziehen, ist vielen Verbrauchern nicht klar: Stammen die Zutaten aus der Region, wurden diese in der Region be- und/oder verarbeitet oder wurde das Produkt nur in der Region verpackt? Gesetzliche Vorgaben für eine regionale Kennzeichnung gibt es bisher nicht.
Bei der Thüringer Rotwurst stellen das „Regionalfenster“ und weitere Auslobungen mehrfach den Bezug zu Thüringen her.

Die Kennzeichnung im „Regionalfenster“ erfüllt die Vorgaben des Trägervereins Regionalfenster e. V. Sie erfolgt jedoch im Zusammenhang mit der gesamten Aufmachung der Verpackung. Unseres Erachtens steht somit die vielfache Werbung für das Land Thüringen im Widerspruch dazu, dass das Schweinefleisch als wesentliche Zutat im Produkt aus vier weiteren Bundesländern stammen kann.

Fazit:

Die Aufmachung und Werbung als Thüringer Produkt sollte unterbleiben, wenn die Herkunftsregion der Rohstoffe tatsächlich nicht nur auf Thüringen beschränkt ist

Stellungnahme der Wolf Wurstspezialitäten GmbH, Schwandorf

Kurzfassung:

Das Regionalfenster wird durch den Trägerverein Regionalfenster e.V. nach klar festgelegten Kriterien vergeben, die die WOLF Rotwurst vollständig erfüllt. Fleisch, Schwarten und Speck stammen aus 5 Ost-Bundesländern, da die nötigen Mengen nicht allein in Thüringen verfügbar sind. Hergestellt wird die Rotwurst in Schmölln/TH nach traditioneller Rezeptur – eine Thüringer Spezialität durch und durch.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de