So haben Hersteller reagiert:

Yummi Yummi Berries Erdbeere

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Änderung: Nach Abmahnung sagt der Hersteller zu die Fruchtgummis der Sorte „Erdbeere“ nicht länger in derselben Aufmachung zu vermarkten.
Geändert

Auf der Schauseite Yummi Yummi Berries“ wirbt der Anbieter in Wort und Bild mit der Sorte Erdbeere und dem Hinweis „mit 16% Fruchtsaftgehalt*“. Tatsächlich sind die Fruchtgummis aromatisiert, rot gefärbt und enthalten keinen Fruchtsaft aus Erdbeeren, sondern aus anderen Früchten.

Die Aufmachung der Schauseite passt nicht zur Zusammensetzung der Fruchtgummis.

Die Bezeichnung "Erdbeere" zusammen mit der Abbildung von Erdbeeren sowie der Bezeichnung "16% Fruchtsaftgehalt" erwecken den Eindruck, dass es sich hier um den Zusatz von 16% Erdbeersaft handelt. Nach Lektüre der Zutatenliste stellt sich heraus: Der Fruchtgehalt besteht aus diversen Früchten, allerdings KEINER Erdbeere. Hier sollte die Bezeichnung "mit Erdbeergeschmack" auf dem Deckel und dem Front-Etikett für Klarheit beim Verbraucher sorgen anstatt lediglich kleingedruckt über der Zutatenliste auf der Rückseite darüber zu informieren.
Verbraucher aus Wendeburg vom 27.01.2019

Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Verbrauchermeldung:

Darum geht’s:

Das Etikett bildet in Wort und Schrift Erdbeeren ab, ergänzt mit dem Hinweis „mit 16 % Fruchtsaftgehalt*“. Durch die durchsichtige Dose sind rote Fruchtgummis in Beerenform zu sehen. Der Fruchtsaftgehalt besteht laut Zutatenliste aus den Früchten Apfel, Weintraube, Birne, Pfirsich und Ananas.
Erdbeere taucht in der Zutatenliste nicht auf. Außerdem enthalten die „Berries“ Aroma und den roten Farbstoff „Echtes Karmin“.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).

Die Richtlinie für Zuckerwaren beschreibt die Zusammensetzung von Zuckerwaren. Sie wird von der Deutschen Süßwarenindustrie e. V. (BDSI) herausgegeben und hat keinen Rechtscharakter. Sie gibt den Herstellern unter anderem vor: „Auch bei der ausschließlichen Verwendung von Aromen kann durch Bezeichnungen, Abbildungen und Formgebungen auf Früchte hingewiesen werden.“ Bei der Verwendung von Aromen aus chemischer Synthese sind solche Abbildungen und Formgebungen nicht üblich.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Auf der Schauseite wird explizit darauf hingewiesen, dass der Fruchtsaftgehalt sechzehn Prozent beträgt. In Verbindung mit der Abbildung und namentlichen Nennung von Erdbeeren sowie der roten Farbe der Fruchtgummis ist es unserer Ansicht nach naheliegend, dass Verbraucher den beworbenen Fruchtsaft aus Erdbeeren erwarten. Stattdessen stammt der Saft aus anderen Früchten und die Fruchtgummis sind aromatisiert und rot gefärbt.

Fazit:

Die Aufmachung der Schauseite passt nicht zur Zusammensetzung der Fruchtgummis.

Stellungnahme der tri d’Aix GmbH, Alsdorf

Kurzfassung, erstellt von der Verbraucherzentrale

Die auf der Schauseite des Labels dargestellten Erdbeeren sind graphisch und nicht in ihrer Natürlichkeit dargestellt. Es wird nicht der „Erdbeersaftgehalt“ ausgelobt. Die neue Verpackung kommuniziert auf der Schauseite, dass das Produkt Fruchtsaft enthält und nach Erdbeere schmeckt.

Ergebnis

Aufgrund der längeren Frist für den Abverkauf können Verbraucher bereits hergestellte Ware vorläufig noch im Handel finden.
Auf dem geänderten Etikett informiert der Anbieter nun – bei unveränderter Zusammensetzung der Fruchtgummis –, dass der Fruchtsaftgehalt aus verschiedenen Fruchtsäften stammt.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de