Umfragen

Umfrageergebnis: Über weihnachtliche Spezialitäten wissen die meisten Bescheid

Weihnachtsgebäck hat eine lange Tradition mit zum Teil regional unterschiedlichen Spezialitäten.

Uns interessierte, inwiefern Verbraucherinnen und Verbraucher wissen, welche Spezialitäten in dem angegebenen Ort oder der angegebenen Region hergestellt werden müssen.

Zu insgesamt sieben Produkten sollten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ihre Einschätzung abgeben. Tatsächlich ist der Name von vier der genannten Produkte rechtlich geschützt:

  • Dresdner Stollen
  • Lübecker Marzipan
  • Aachener Printen
  • Nürnberger Lebkuchen

Diese stammen immer aus dem angegebenen Ort. Das lässt sich an dem aufgedruckten EU-Siegel „g.g.A.“ – geschützte geografische Angabe – erkennen.

Basler Leckerli haben dagegen keinen solchen „Geoschutz“. Sie müssen nicht in Basel hergestellt sein. Auch Linzer Torte und Schwäbische Springerle tragen kein „g.g.A.“-Siegel.

Hier die Ergebnisse:

Welche Spezialitäten müssen in dem angegebenen Ort oder der angegebenen Region hergestellt werden?

Dresdner Stollen 84,7 % (343 Stimmen)
Nürnberger Lebkuchen 79,8 % (323 Stimmen)
Lübecker Marzipan 79, 3 % (321 Stimmen)
Aachener Printen 69,4 % (281 Stimmen)
Basler Leckerli 20,2 % (82 Stimmen)
Linzer Torte 19,3 % (78 Stimmen)
Schwäbische Springerle 16,5 % (67 Stimmen)

Die Zahlen zeigen, dass ein Großteil der Befragten, nämlich 84,7 Prozent, weiß, dass der Dresdner Stollen rechtlich geschützt ist. Über den Geoschutz der Nürnberger Lebkuchen sowie dem Lübecker Marzipan wissen rund drei von vier Teilnehmerinnen und Teilnehmer Bescheid. Dass auch die Aachener Printen rechtlich geschützt sind und in der Aachener Region hergestellt werden müssen, wissen immerhin noch knapp 70 Prozent der Befragten.

Jeder fünfte Befragte nahm irrtümlich an, dass der Geoschutz auch für Basler Leckerli (20,2 Prozent) beziehungsweise Linzer Torte (19,3 Prozent) gilt. 16,5 Prozent der Teilnehmerinnen und Teilnehmer tippten darauf, dass auch die Schwäbischen Springerle rechtlich geschützt seien.

An der nicht-repräsentativen Umfrage auf Lebensmittelklarheit.de nahmen 405 Personen teil. Die Abstimmung lief vom 13.12.2019 bis zum 09.01.2020.

Umfrageergebnisse aus vorherigen Umfragen