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Kann ich bei Bio-Zitronen die Schale mitessen?

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Kann ich bei Bio-Zitronen die Schale mitessen?

Frage

Ich habe kürzlich eine Bio-Zitrone gekauft. Aber bei der Warenauszeichnung stand „Schale zum Verzehr nicht geeignet“. Ich wollte sie für einen Käsekuchen verwenden. Ich dachte immer, Bio-Früchte werden nicht gespritzt. Soll ich lieber nur den Saft verwenden, wenn ich nicht sicher bin?

Antwort

Die Behandlung der Schale von Zitrusfrüchten mit Konservierungsstoffen und Wachsen ist bei Bio-Früchten verboten. Lediglich Bio-Carnaubawachs ist in einem speziellen Fall, einer verpflichtenden Quarantänebehandlung mit Extremkälte, erlaubt. Der Hinweis „Schale zum Verzehr nicht geeignet“ könnte darauf hinweisen. Nach Ansicht von Lebensmittelklarheit müssten die Zitronen in diesem Fall den Hinweis „gewachst“ tragen.

Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln beim Anbau von Bio-Zitronen ist stark eingeschränkt. Die Behandlung der Schale mit Konservierungsstoffen und Wachsen ist bei Bio-Früchten grundsätzlich verboten. Es gibt einen speziellen Fall, der das Wachsen mit Bio-Carnaubawachs vorsieht: Zitrusfrüchte, die im Zuge einer verpflichtenden Quarantänemaßnahme zur Schädlingsbekämpfung einer Extremkältebehandlung unterzogen werden. In diesem Fall ist der Hinweis „gewachst“ verpflichtend. Nach Ansicht von Lebensmittelklarheit reicht der Hinweis „Schale zum Verzehr nicht geeignet“ nicht aus. 

Übrigens: Auch unbehandelte Zitronen bilden eine natürliche Wachsschicht aus, die die Früchte vor dem Austrocknen und vor Insektenbefall schützt. Zudem kann bei Transport und Lagerung Schmutz auf die Schale gelangen. Es ist daher grundsätzlich empfehlenswert, die Früchte gründlich zu waschen und mit einem Küchentuch abzureiben. 

Im Gegensatz zu Bio-Obst dürfen konventionelle Zitrusfrüchte nach der Ernte mit Konservierungsstoffen und Wachsen behandelt werden. Sie müssen dann dementsprechend mit dem Zusatz „gewachst“, „konserviert“, „mit Konservierungsstoffen“ oder „konserviert mit Thiabendazol“ gekennzeichnet werden. Die Schale dieser Früchte ist zum Verzehr, zum Beispiel als Zutat für Kuchen, nicht geeignet.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
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Durchschnitt: 4.6 (123 Stimmen)
23.10.2023 - 16:08

"Auch die Behandlung der Schale mit Konservierungsstoffen und Wachsen ist bei Bio-Früchten verboten"
Wo steht das? und Warum erlaubt die DVO (EU) 2021/1165 Anhang V konservierende Beschichtung von Bio-Zitrusfrüchten?
Sollte eine Seite, die sich "LebensmittelKLARHEIT" nennt, nicht darauf verzichten, Veerwirrung zu stiften?

Redaktion Lebensmittelklarheit
26.10.2023 - 13:02

Vielen Dank für Ihren Hinweis. Die konservierende Beschichtung von Zitronen ist nicht generell erlaubt, sondern nur einem bestimmten Fall, nämlich wenn die Zitronen im Zuge einer verpflichtenden Quarantänemaßnahme einer Extremkältebehandlung unterzogen wurden. In diesem Fall wäre der Hinweis „gewachst“ verpflichtend. Wir haben die Ausnahmeregelung im Text ergänzt.

Ursula Shah
31.05.2023 - 00:44

Endlich Klarheit. Vielen Dank.
Mir wurde heute bei Metro erklärt, dass nur der Aufdruck 'zum Verzehr geeignet' die Schale zum Verzehr frei geben würde. Habe Biozitronen gekauft, war aber verunsichert.
Jetzt nicht mehr🤔😀

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