So haben Hersteller reagiert:

albi Mango-Maracuja-Orange

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Änderung: Neu: Alle drei enthaltenen Fruchtarten in der Sortenbezeichnung genannt
Geändert

Der Nektar albi Mango-Maracuja ist mit Orangensaft „aufgefüllt“. Das steht aber nur auf der Rückseite. Er schmeckt anders und ist flüssiger, als wenn nur Mango- und Maracujasaft drin wären.
Herr T. aus Stuttgart vom 16.04.2014

Zusammenfassung:
Der Verbraucher hat aufgrund der prominenten Bezeichnung und der ins Auge springenden Abbildung von Mangos und Maracujas nur diese Früchte im Getränk erwartet. Es stecken jedoch auch 10 % Orangensaft im Nektar. Die im Hintergrund auf der Schauseite abgebildete Orange hat der Verbraucher nicht wahrgenommen. Der Anbieter sollte alle enthaltenen Fruchtarten auf der Schauseite nennen und ihre Mengenanteile im Getränk verdeutlichen. Für mehr Transparenz über die Produktqualität wäre außerdem auf der Schauseite die Information hilfreich, um welche Art von Getränk es sich handelt.

Darum geht’s:
Auf der Schauseite sticht die Sortenbezeichnung Mango-Maracuja hervor. Die Abbildung zeigt zwei Mangos, anderthalb Maracujas und im Hintergrund eine Orange. Die Verkehrsbezeichnung und die Zutatenlist auf der Rückseite machen deutlich, dass ein Fruchtnektar mit 15 % Mango-, 10 % Orangen- und 4 % Maracujasaft im Tetrapack steckt.

Das ist geregelt:
Nach dem Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB), §11, ist es verboten, Lebensmittel unter irreführender Bezeichnung, Angabe oder Aufmachung in den Verkehr zu bringen oder für Lebensmittel allgemein oder im Einzelfall mit irreführenden Darstellungen oder sonstigen Aussagen zu werben. Eine Irreführung liegt danach insbesondere dann vor, wenn zur Täuschung geeignete Aufmachungen oder Darstellungen über die Art, Beschaffenheit oder Zusammensetzung verwendet werden.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Unseres Erachtens ist es naheliegend aufgrund der Aufmachung der Vorderseite des Tetrapacks ein Getränk mit Mango und Maracuja als Fruchtarten zu erwarten.

Fazit:
Kennzeichnung und Aufmachung sollten die Zusammensetzung des Produktes klar widerspiegeln. Die enthaltenen Fruchtarten und die Art des Getränkes, hier Nektar, sollten auf der Schauseite benannt und die Mengenverhältnisse deutlich sein.

Stellungnahme der albi GmbH & Co. KG, Berghüllen

Kurzfassung, erstellt durch die Verbraucherzentrale:

Mango und Maracuja sind die geschmacksbestimmenden Früchte. Deshalb lautet die Sortenbezeichnung Mango-Maracuja. Auf der Informationsseite steht die Verkehrsbezeichnung und in der Zutatenliste die komplette Zusammensetzung. Im Zuge der Umsetzung der neuen Kennzeichnungsvorschriften wird die Sortenbezeichnung durch die Nennung der Frucht „Orange“ ergänzt.

Ergebnis

Der Anbieter hat den Produktnamen in albi Mango-Maracuja-Orange geändert. Ware in neuer Verpackung soll ab Mitte April in den Handel einfließen.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de