So haben Hersteller reagiert:

Strauss Innovation Weiche Amaretti

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Änderung: Amaretti aus sechsmal so vielen Aprikosenkernen wie Mandeln nicht mehr als Mandelgebäck bezeichnet
Geändert

Die Ergänzung zum Produktnamen und Abbildungen weisen auf Mandeln als wesentliche Grundlage der Amaretti hin, obwohl sie mit 6 % eine eher ungeordnete Rolle spielen.
Der Anbieter sollte die Produkterklärung und die Abbildung auf der Schauseite dem tatsächlichen Inhalt anpassen.

Laut Inhaltsangabe besteht das Produkt neben anderen Zutaten (vorwiegend Zucker) zu 37 % aus Aprikosenkernen und nur zu 6 % aus Mandeln. Von einem Mandelgebäck kann da wohl nur noch mit viel Phantasie die Rede sein.
Auf dem Foto der Verpackung sind jedoch ausschließlich Mandeln abgebildet. Letztendlich finde ich auch den Namen "Amaretti" täuschend.
Herr U. aus Stuttgart vom 12.01.2014

Darum geht’s:
Auf der Kekstüte sind zahlreiche Mandeln abgebildet und der Produktname ist durch „Mandelgebäck aus Ligurien“ beschrieben. Ein Blick auf die Zutatenliste nennt Zucker und 37 % Aprikosenkerne als wesentliche Zutaten und nur 6 % Mandeln.

Das ist geregelt:
Gemäß § 11 des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch ist es verboten, Lebensmittel unter irreführender Bezeichnung, Angabe oder Aufmachung in den Verkehr zu bringen oder für Lebensmittel allgemein oder im Einzelfall mit irreführenden Darstellungen oder sonstigen Aussagen zu werben. Eine Irreführung liegt danach beispielsweise dann vor, wenn zur Täuschung geeignete Aussagen über die Zusammensetzung des Produkts verwendet werden.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Wie bei jedem Lebensmittel sollte auch bei den „Weichen Amaretti“ der tatsächliche Inhalt mit den angepriesenen Zutaten übereinstimmen. Aprikosenkerne sind ein preiswertes Ersatzprodukt für Mandeln. Ob der Kunde ein Gebäck kaufen möchte, in dem Aprikosenkerne einen wesentlichen Anteil der erforderlichen Mandeln ersetzen, sollte er durch eine transparente Produktgestaltung frei entscheiden können.
 
Fazit:
Entweder sollten die Amaretti die prominent beworbenen Mandeln in entsprechender Menge enthalten oder der Anbieter die Produktbeschreibung und Abbildung korrigieren.

Stellungnahme der Strauss INNOVATION GmbH & Co. KG, Langenfeld

Bei der Ihnen vorliegenden Verpackung handelt es sich tatsächlich um eine ältere Version unserer Amaretti-Verpackung. Der Lieferant hatte bereits vor längerer Zeit ein neues Verpackungslayout von uns erhalten, welches er benutzen sollte. Darauf sind keine Mandeln oder Mandelkerne mehr abgebildet und selbstverständlich ist auch der Inverkehrbringer auf Strauss Innovation GmbH & Co. KG aktualisiert worden. Als Abbildung befindet sich auf der Vorderseite des neuen Verpackungsdesigns nun eine große Kaffee-/Espressomaschine mit darunter stehenden Tassen.
Der Lieferant wird selbstverständlich erneut informiert, dass er nicht mehr länger das alte Verpackungsdesign nutzen darf.

Ergebnis

Der Anbieter hat die Verpackung inzwischen neutral gestaltet. Die Kekse sind als „Feingebäck aus Italien“ beschrieben und die prominente Abbildung von zahlreichen Mandeln von der Verpackung verschwunden.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de