So haben Hersteller reagiert:

Tartex Paté Pfifferling

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Änderung: Vom Markt genommen. Pfifferlinge herausgestellt, aber nur knapp zwei Prozent getrocknete Pfifferlinge vorhanden
Geändert

Die in Wort und Bild hervorgehobenen Pfifferlinge kommen in der Zutatenliste nur in kleiner Menge vor. In der Bezeichnung genannte und auch abgebildete Zutaten sollten bereits auf der Schauseite sowohl mengenmäßig beziffert sein als auch eine wahrnehmbare Menge im Produkt ausmachen. Nur so sind falsche Erwartungen beim Kunden von vornherein auszuschließen.

Meine Erwartung ist ein pflanzlicher Brotaufstrich, in dem hauptsächlich oder zumindest zu großen Teilen Pfifferlinge verarbeitet sind. Tatsächlicher Inhalt sind nur 1,8 % Pfifferlinge und als hauptsächliche Bestandteile: Nährhefe, Fett, Zwiebeln und Tofu. Die Abbildung und die Bezeichnung suggerieren mit Einschränkung  anderes.
Frau P. aus Köln vom 20.01.2014

Darum geht’s:

Auf der Dose ist ein Pfifferling abgebildet und die Sortenbezeichnung lautet Paté „Pfifferling“, ergänzt durch den Hinweis „Pflanzlicher Brotaufstrich“. Die Zutatenliste nennt dann als pflanzliche Basis des Brotaufstrichs Wasser, Nährhefe und pflanzliches Fett. Pfifferlinge sind mit 1,8 % in getrockneter Form in dem Brotaufstrich. Der Verbraucher kann aufgrund der Aufmachung des Produktes jedoch eine wesentliche Menge an Pfifferlingen erwarten.

Das ist geregelt:

Im Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) ist im §11 aufgeführt, dass es verboten ist, Lebensmittel unter irreführender Bezeichnung, Angabe oder Aufmachung in den Verkehr zu bringen oder für Lebensmittel allgemein oder im Einzelfall mit irreführenden Darstellungen oder sonstigen Aussagen zu werben. Eine Irreführung liegt danach insbesondere dann vor, wenn zur Täuschung geeignete Aufmachungen oder Darstellungen über die Art, Beschaffenheit oder Zusammensetzung verwendet werden.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Bei einem Brotaufstrich, der mit Pfifferling in Bild und Wort wirbt und als „pflanzlich“ beschrieben ist, können Verbraucher nachvollziehbar einen wesentlichen Anteil Pfifferlinge im Produkt erwarten.

Fazit:

Entweder sollte die Paté eine wesentliche Menge der prominent beworbenen Pfifferlinge enthalten oder der Anbieter den Brotaufstrich auf der Schauseite klarer beschreiben, z. B. als Brotaufstrich auf Hefebasis mit Tofu und Pfifferlingen.

Stellungnahme der Tartex & Dr. Ritter GmbH, Freiburg

Kurzfassung:

Die Rezeptur unseres Aufstriches "Pâté Pfifferling" sieht einen Pfifferling-Anteil von 18 % vor. 2013 waren Pfifferlinge nicht in ausreichender Menge verfügbar, so dass wir auf getrocknete Rohware zurückgreifen mussten. Dies erforderte den Anteil der Pfifferlinge vorübergehend auf 1,8 % zu senken. Die Rezeptur sieht nun wieder 18 % vor.

Ergebnis

Im Rahmen eines Marktchecks 2016 hat der Anbieter mitgeteilt, dass das Produkt vom Markt genommen wurde.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de