Erklärung zur Barrierefreiheit

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Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit (Stand: 13.10.2022) gemäß EU-Richtlinie 2016/2102 und entsprechenden nationalen Rechtsvorschriften gilt für die aktuell im Internet unter https://www.lebensmittelklarheit.de erreichbare Internetseite.

Diese Erklärung basiert auf einer im Oktober 2022 vorgenommenen Selbstbewertung auf Grundlage der in der BITV 2.0 genannten Vorgaben. 

Die Webseite kann durch alleinige Nutzung der Tastatur bzw. eines Screenreaders in weiten Teilen benutzt werden. Die barrierefreie Zugänglichkeit der Webseite wird stetig verbessert.

Die Webseite https://www.lebensmittelklarheit.de weist zurzeit noch folgende Defizite bei der Barrierefreiheit auf:

  • Einzelne Seiten enthalten kleinere Syntaxfehler.
  • Nicht alle Dokumente haben sinnvolle Dokumententitel.
  • Nicht alle informativen Grafiken (Infografiken) sind mit aussagekräftigen Alternativtexten versehen.
  • Viele, insbesondere ältere PDF-Dokumente auf der Seite sind nicht EN301549-konform.
  • Nicht alle Videos besitzen Audiodeskriptionen oder Volltext-Alternativen.
  • Nicht alle Podcasts bieten eine vollständige Textalternative.
  • Videos in Gebärdensprachen werden derzeit erstellt und bis Ende 2022 zur Verfügung gestellt.

Wir haben uns zum Ziel gesetzt, zukünftig so weit wie möglich barrierefreie PDF-Dateien anzubieten bzw. die Inhalte im HTML-Format einzustellen. Ältere Dokumente werde jedoch nicht nachträglich bearbeitet.

Sollten Sie Inhalte aus älteren Dokumenten in einer für Sie zugänglichen Form benötigen, wenden Sie sich bitte über E-Mail an: lebensmittelklarheit@vzbv.de an uns. Wir werden versuchen, Ihnen die Inhalte so weit wie möglich auf einem anderen Weg zur Verfügung zu stellen.

 
Feedback zur Barrierefreiheit:
 
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.lebensmittelklarheit.de aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür folgende E-Mail: lebensmittelklarheit@vzbv.de
 
Schlichtungsverfahren
 
Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.
 
Sollten Sie der Ansicht sein, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung von www.lebensmittelklarheit.de benachteiligt zu sein, können Sie sich an die Schlichtungsstelle BGG wenden:
 
Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.
 
Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
 
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
 
Telefon: 030 18 527-2805

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V.

Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/