Ursprungsland bei gerösteten Erdnüssen in der Schale
Frage
Muss das Ursprungsland von gerösteten Erdnüssen in der Schale deklariert werden?
Antwort
Die meisten frischen Obst- und Gemüsearten müssen EU-weit mit einem Ursprungsland gekennzeichnet werden. Unter diese Regelung fallen auch einige Nüsse, jedoch keine Erdnüsse. Zudem gilt die Kennzeichnungspflicht lediglich für frische, also unverarbeitete Nüsse.
Für geröstete Erdnüsse braucht daher kein Ursprungsland angegeben werden.
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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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