Fragen & Antworten

Ursprungsland bei gerösteten Erdnüssen in der Schale

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Ursprungsland bei gerösteten Erdnüssen in der Schale

Frage

Muss das Ursprungsland von gerösteten Erdnüssen in der Schale deklariert werden?

Antwort

Die meisten frischen Obst- und Gemüsearten müssen EU-weit mit einem Ursprungsland gekennzeichnet werden. Unter diese Regelung fallen auch einige Nüsse, jedoch keine Erdnüsse. Zudem gilt die Kennzeichnungspflicht lediglich für frische, also unverarbeitete Nüsse.

Für geröstete Erdnüsse braucht daher kein Ursprungsland angegeben werden.  

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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