So haben Hersteller reagiert:

Karlsberg Mixery Ultimative Tequila

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Änderung: Der Anbieter hat alle Hinweise auf „Tequila“ mit dem Zusatz „Flavour“ ergänzt. Diese Angabe sollte aus unserer Sicht für alle Verbraucher verständlich in deutscher Sprache erfolgen.
Geändert

Der Produktname „Mixery Ultimate Tequila“ und der Hinweis „Bier + Tequila + X“ auf der Schauseite der Flasche weisen auf Tequila als Zutat hin. Dieser taucht in der Zutatenliste jedoch nicht auf. Tatsächlich ist das Biermischgetränk nur mit Tequila-Geschmack aromatisiert.

Der Hersteller sollte bereits auf der Schauseite unmissverständlich auf diese Aromatisierung hinweisen.

Mir ist Folgendes aufgefallen: Die Firma Karlsberg vermarktet das Produkt "Mixery Ultimate Tequila" als "Das Ultimative Tequilabier: Bier + Tequila + X". Zu finden auf den Flaschen und Dosen sowie auf der Homepage. Wenn ich mir dann die Inhaltsliste ansehe, kann ich aber überhaupt keinen Tequila finden.
Für mich ist diese Werbung irreführend.
Verbraucher aus Hamburg vom 15.08.2018

Das Produkt wirbt in dessen Aufmachung sowohl unter dessen Namen "ULTIMATE TEQUILA" und der weiteren Angabe "TEQUILA flavoured" auf dem sogenannten Störer sowie dem frontseitigen Inhaltshinweis mit "Bier + TEQUILA + X", obwohl erst durch einen Blick auf das Zutatenverzeichnis erkennbar wird, dass das Produkt keinen Tequila enthält. Mit der genannten Auslobung wird der Eindruck erweckt, dass zur Herstellung dieses Produkts echter Tequila verwendet wird. Dies wird bestärkt durch die bildliche Darstellung einer stilisierten Agave im Störer über der weiteren Angabe im Störer "TEQUILA flavoured". Schließlich ist allgemein bekannt, dass Tequila als Form der Spirituose Mezcal aus Agavensirup gebrannt wird. Aus dem Zutatenverzeichnis lässt sich nicht erkennen, ob überhaupt ein Bestandteil aus einer Agave oder gar aus Tequila gewonnen oder zugesetzt wurde. Ich dachte, Tequila sei eine geschützte Bezeichnung, die nicht verwendet werden darf, sofern nicht tatsächlich Tequila enthalten ist, vergleichbar mit Champagner o.ä. Auch klärt die Aufmachung des Produkts nicht darüber auf, was unter der besonderen Beigabe "X" (Bier + TEQUILA + X) zu verstehen ist. Durch die Gesamtaufmachung fühle ich mich getäuscht. […]
Verbraucherin aus Lünen vom 12.01.2018

Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Produktmeldung:

Darum geht’s:

Der Produktname lautet „Mixery Ultimate Tequila“. Zusätzlich stehen auf der Schauseite räumlich getrennt die weiteren Hinweise „Bier + Tequila + X“ sowie „Tequila flavoured“. Bei letzterem ist der Begriff „flavoured“ in deutlich kleinerer Schrift geschrieben als „Tequila“ in Großbuchstaben. Auf der Rückseite bezeichnet der Hersteller das Getränk als „Biermischgetränk aus 85 % Bier + 16 % Erfrischungsgetränk mit Citrusgeschmack“. Laut Zutatenverzeichnis enthält das Getränk natürliches Aroma, aber keinen „Tequila“.

Das ist geregelt:

Die Bezeichnungen „Bier“ und „Tequila“ sind rechtlich geschützt. So führt die EU-Drittländer-Spirituosen-Anerkennungsverordnung unter anderen Tequila aus den Vereinigten Staaten von Mexiko auf. Die Bezeichnung ist danach nur für Erzeugnisse zulässig, die gemäß den Rechts- und Verwaltungsvorschriften der jeweiligen Drittländer erzeugt werden. Die Anforderungen an die Herstellung und Behandlung von „Bier“ sind in der Bierverordnung und dem Vorläufigen Biergesetz festgelegt.

Bei dem Getränk „Mixery Ultimate Tequila“ handelt es sich um ein Biermischgetränk. Diese Art von Getränken ist rechtlich nicht geregelt.

Nach Auffassung des Arbeitskreises Lebensmittelchemischer Sachverständiger (ALS) sollte ein Biermischgetränk „Tequila” in der Bezeichnung allerdings nur nennen, wenn tatsächlich Tequila zur Herstellung verwendet wird.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Dass Verbraucher bei dem Getränkenamen „Mixery Ultimate Tequila“ die Spirituose Tequila als Zutat erwarten, können wir sehr gut nachvollziehen. Der in englischer Sprache aufgedruckte Hinweis „Tequila flavoured“ fällt kaum auf, zumal er abgekoppelt vom Produktnamen rechts oben auf dem Etikett aufgedruckt ist. Insbesondere die Angabe „flavoured“ ist aufgrund des geringen Kontrastes kaum lesbar. Dieser Hinweis – zumal in englischer Sprache – reicht aus unserer Sicht nicht aus, um Missverständnisse über die Zusammensetzung auszuräumen.

Fazit:

Der Hersteller sollte deutlich darauf hinweisen, dass das Getränk keinen Tequila, sondern lediglich Aroma enthält.

Stellungnahme der Karlsberg Brauerei GmbH, Homburg (Saarpfalz)

Kurzfassung:

Bei Mixery Ultimate Tequila wird bereits heute durch den roten „Störer“ deutlich darauf verwiesen, dass es sich bei „Mixery Ultimate“ um ein aromatisiertes Bier-Mischgetränk handelt. Um noch umfassender und besser zu informieren, wird in Kürze auf dem Produkt durch den Zusatz „Tequila Flavour“ ausdrücklich darauf verwiesen, dass es sich um ein aromatisiertes Biermischgetränk handelt.

Ergebnis

Der Hersteller hat überall dort, wo er auf die Geschmacksrichtung „Tequila“ hinweist, die Angabe „Flavour“ ergänzt, allerdings in deutlich kleinerer Schriftgröße als das Wort „Tequila“. Es liegt daher nahe, dass Verbraucher die Angabe übersehen und weiterhin Tequila als Zutat erwarten. Die Schriftgröße der Angabe „Flavour“ sollte an die Schrift „Tequila“ angepasst werden und aus unserer Sicht für alle Verbraucher verständlich in deutscher Sprache erfolgen.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de