Das ärgert beim Einkauf:

Werbung für Dr. Böhm® Haut Haare Nägel

Werbung mit „natürlich schöne Haare“ stellt im Kleingedruckten klar: Mehr als „normales Haar“ ist nicht zu erwarten.
getaeuscht

Der Anbieter wirbt mit der Anzeige vollmundig für „volles Haar“ und „natürlich schöne Haare“. Verschiedene Mikronährstoffe des Nahrungsergänzungsmittels „Haut Haare Nägel“ wie Silizium und Zink sollen „eine Kräftigung von innen bis in die Haarspitzen erreichen“. Aus unserer Sicht entsteht hier ein falscher Eindruck über die tatsächlich mögliche Wirkung der enthaltenen Mineralstoffe. 
Der Anbieter sollte auf die übertriebene Werbung verzichten.

Guten Tag, letztes Wochenende habe ich in der aktuellen „Barbara“ eine Anzeige mit dem Produkt „Haut Haare Nägel“ von Dr. Böhm gesehen, welches „natürlich schöne Haare“ verspricht. (Foto im Anhang)
Mein Hautarzt meinte jedoch gestern, dass das Produkt sein Versprechen nicht halten kann und eine solche Aussage für ein Nahrungsergänzungsmittel auch nicht erlaubt ist, was mir sauer aufstößt.
Verbraucherin aus Dorfen vom 01.07.2021

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Wer für „volles Haar“ wirbt, kann nicht an anderer Stelle die Werbung auf „normale Haare“ reduzieren. Der Anbieter sollte die vollmundigen Werbeaussagen unterlassen.

Darum geht’s:

In der Zeitschrift „Barbara“ wirbt die Firma Dr Böhm® mit einer Anzeige für das Nahrungsergänzungsmittel „Haut Haare Nägel“ mit den Titeln „Volles Haar muss kein Traum bleiben!“ und „Natürlich schöne Haare“. Ein großes Foto zeigt die Abbildung einer Frauenkopfes mit voluminösem Haar. 
Im Text stehen die folgenden Aussagen:

  • Wenn Haare nämlich generell brüchig, splissig und kraftlos sind, […]
  • … neben einer ausgewogenen Ernährung eine optimale Versorgung mit den richtigen Mikronährstoffen wie Silizium aus Goldhirse und Kieselerde, Selen, Zink, Eisen, Biotin und Schwefel. Diese unterstützen das Haar von innen.
  • Damit die Mikronährstoffe auch ihre volle Kraft entfalten können, […] unerlässlich, um eine Kräftigung von innen bis in die Haarspitzen zu erreichen.
  • Das Schöne daran ist: auch Haut und Nägel profitieren davon.

Unter der Produktabbildung folgt in der gelb unterlegten Spalte der Hinweis auf „eine Zusammensetzung, die Apotheker überzeugt.“ 

  • Für Haarvolumen: Biotin, Zink und Selen
  • Für Aufbau und Struktur: MSM, Pantothensäure, Silizium und Eisen
  • Garantierte Dr. Böhm® Qualität – bereits hunderttausende Frauen vertrauen auf Dr. Böhm® 

Auf der Verpackung selbst lauten die Angaben wie folgt:

  • Biotin und Zink für normale Haut und Haare
  • Selen und Zink für normale Nägel sowie MSM
  • Plus Goldhirse-Extrakt & Kieselerde 

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Wirkung oder die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
Für „Beauty-Claims“, Angaben, die sich auf die Schönheit beziehen wie schönes Haar, gibt es keine speziellen rechtlichen Regelungen. Hier gilt das allgemeine Verbot der Irreführung in Bezug auf die Eigenschaften und Wirkungen eines Lebensmittels.
Die Health-Claims-Verordnung (HCVO) regelt die Verwendung von gesundheitsbezogenen Angaben auf Lebensmitteln sowie deren Werbung für Lebensmittel. Gesundheitsbezogen sind Angaben, die eine positive Wirkung auf Körperfunktionen vermitteln. 
Unternehmen dürfen nur mit gesundheitsbezogenen Aussagen werben, wenn diese wissenschaftlich nachgewiesen, von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit geprüft und von der EU-Kommission zugelassen sind.
Folgende Aussagen sind zugelassen:

  • Biotin: Trägt zur Erhaltung normaler Haare und normaler Haut bei
  • Zink: Trägt zur Erhaltung normaler Haut, Haare und Nägel bei
  • Selen: Trägt zur Erhaltung normaler Haare und Nägel bei

Für MSM (eine Schwefelverbindung) und Silicium (Englisch: Silicon) gibt es in Bezug zu Haaren, Nägel und Haut abgelehnte Claims.
Für Pantothensäure und Eisen gibt es keine zugelassenen Claims für Haare, Haut oder Nägel. 

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Mit der Anzeige verspricht der Anbieter durch die Abbildung von voluminösem Haar als auch im Text eine „Kräftigung“ der Haare „von innen“ und darüber hinaus auch von Haut und Nägel. Menschen mit „brüchigen“ oder „splissigen“ Haaren können aufgrund der Aussagen aus unserer Sicht eindeutig eine Besserung, in Form von vollem Haar, erwarten. Durch die Werbung entsteht insgesamt ein falscher Gesamteindruck, der weit über eine mögliche Wirkung der enthaltenen Vitamine und Mineralstoffe hinausgeht.
Dagegen ist im Kleingedruckten auf der abgebildeten Verpackung für die Mineralstoffe lediglich von einem Beitrag für „normale Haare, Haut und Nägel“ zu lesen. Diese Angaben sind leicht zu übersehen und können dadurch das Täuschungspotenzial der Werbung nicht wirkungsvoll verhindern.
Aus Sicht von Lebensmittelklarheit sind einige der Angaben als gesundheitsbezogen ansehen. In diesem Fall müssten die Vorgaben der Health-Claims-Verordnung eingehalten werden. Aussagen zu MSM, Silicium, Eisen und Pantothensäure sind unseres Erachtens nicht zulässig.

Fazit:

Der Anbieter sollte auf die übertriebene Werbung verzichten.

Stellungnahme der Apomedica Deutschland GmbH, Bad Homburg

Kurzfassung:

Bei den vom Verbraucher beanstandeten Aussagen handelt es sich um so genannte „Beauty Claims“, die nicht dem Regulativ der HCVO unterliegen und somit keine geltenden Bestimmungen verletzen. Hintergrund ist, dass die Aussage lediglich ein optisches Erscheinungsbild beschreiben und nicht – wie von der HCVO gefordert – auf eine Körperfunktion abzielen.

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